Seit Beginn der Corona-Krise sind beim Rheinisch-Bergischen Kreis hunderte Mitarbeitende im Sondereinsatz. Schwierig wird es, wenn Angebote für die Menschen an Grenzen stoßen, die durch die Krise besonders gefährdet sind. Dann sind die Corona-Helfer für Pflege und Soziales gefragt. Die Kreisverwaltung gibt einen Blick in den Alltag dieser Mitarbeiter.

Wer beschäftigt sich aktuell beim Rheinisch-Bergischen Kreis eigentlich mit jenen Menschen, die sich auch ohne Infektionsgeschehen in besonderen Lebenslagen befinden? Hier kommt die Krisenstabsfunktion „SMS – Soziales“ (Ständiges Mitglied Soziales) ins Spiel. Dort kümmern sich die Mitarbeiter der Kreisverwaltung um alle Themen rund um den Bereich Pflege und Eingliederung.

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Dabei ist das Amt für Soziales und Inklusion des Rheinisch-Bergischen Kreises in die Krisenstabsarbeit involviert und unterstützt Menschen, die durch die Krise ganz besonders gefährdet sind: Ältere Menschen, vorerkrankte Personen, Wohnungslose oder Opfer von häuslicher Gewalt.

Im Gespräch mit Mitarbeitenden wird mehr über über Organisationstalent und Fingerspitzengefühl deutlich. Über täglich neue Herausforderungen und die Diskriminierung Betroffener.

Claudia Materne ist Leiterin des Amtes für Soziales und Inklusion für den Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Behörde mit Sitz im Kreishaus Gronau betreut in der Krise Menschen mit besonderen Bedarfen. Fotos: Joachim Rieger

Claudia Materne, Leiterin des Amtes für Soziales und Inklusion: Zu Beginn des Infektionsgeschehens im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde unser Amt kurzfristig teilumgewidmet, von sozialen Themen hin zu Corona-bedingten Aufgaben. In mittlerweile neun Arbeitsgruppen betreuen 50 unserer Mitarbeitenden Betroffene und Einrichtungen, wenn die bestehenden Rahmenbedingungen und Angebote an ihre Grenzen stoßen. Das kann trotz aller Sorgfalt vorkommen.

Und trotz allem kommen wir auch den regulären Aufgaben weitestgehend nach. Es ist unglaublich, was meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Wochen möglich gemacht haben!

Annika Möller ist Sozialgerontologin, also Alterswissenschaftlerin, des Amtes für Soziales und Inklusion.

Annika Möller, Sozialgerontologin / Arbeitsgruppe „Niedrigschwellige Angebote“: Pflegebedürftig, alt, wohnungslos oder von Gewalt betroffen zu sein sind definitiv keine Schwächen. Besonders durch meinen alterswissenschaftlichen Blick denke ich, dass lebensältere Menschen nicht stigmatisiert werden sollten als gebrechlich oder hilfebedürftig.

In der Wissenschaft nennt man die Diskriminierung älterer Menschen „Ageism“ – dagegen setzen wir uns als Amt ein. Die Lebensphase Alter hat viele Facetten.

Das Coronavirus hebt im so genannten vorpflegerischen Bereich, also bei der Altenhilfe und in der Seniorenarbeit, Arbeitsfelder ans Licht, die allseits bekannt sind, doch deren Bedeutung erst durch die Krise noch einmal besonders bewusst werden. Schlagworte sind hier Digitalisierung, aber auch Einsamkeit im Alter beziehungsweise soziale Teilhabe und Nachbarschaftshilfe. 

Die Bürgerinnen und Bürger im Kreis haben sich selbst am meisten geholfen. Innerhalb weniger Wochen gründeten sich im gesamten Kreisgebiet über 80 Initiativen, die sich rund um die Corona-Lage für die Unterstützung ihrer Mitmenschen einsetzen. Das Engagement ist bewundernswert und zeigt die Solidarität zwischen den Generationen.

Die AG niedrigschwellige Angebote hat die Initiativen in einer Liste gebündelt und online gestellt und die ehrenamtlichen Gruppierungen unter anderem mit einem Handzettel zu Verhaltensregeln in der praktischen Arbeit der Nachbarschaftshilfe unterstützt. Das Engagement und die Hilfsbereitschaft haben uns hier im Amt sehr beeindruckt.

Innerhalb kurzer Zeit richteten wir für die ambulanten Dienste und stationären Einrichtungen sowie für Privatpersonen, also Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und so weiter, eine Hotline für Fragen und Mängel in der pflegerischen Versorgung ein. Wir haben persönliche Schutzausstattung beschafft und an die Einrichtungen sowie an die häusliche Pflege ausgeben können. Zusätzlich bauten wir Sondereinrichtungen für die zusätzlichen Pflegebedarfe auf; von administrativen und internen Prozessen ganz zu schweigen.

Sie beschaffen auch Schutzausrüstung?

Bastian Mumme von der Arbeitsgruppe „Sachmittel“ beschaffte in der Hochzeit der Corona-Krise Schutzausrüstung, unter anderem für Pflegeeinrichtungen. Bild: Rheinisch-Bergischer Kreis/ Joachim Rieger

Mumme: Natürlich sind auch wir am Anfang an Grenzen gestoßen. So viel Material, wie benötigt wurde, hatte niemand auf Vorrat. Und wir konnten und können immer nur so viel an Material herausgeben, wie unsere Lagerbestände es zulassen. Nach kurzer Zeit entspannte sich die Situation aber. Dann konnten wir neben den Einrichtungen auch die so genannte häusliche Pflege mit Schutzmaterial versorgen, also Pflegebedürftige und die pflegenden Angehörigen in ihrem privaten Zuhause.

Woher weiß man in Krisenzeiten im Vorhinein, wie viel benötigt wird?

„Man weiß im Vorhinein nie, was fehlen wird.“ Ralf Oberheim, Arbeitsgruppe „Mangelversorgung“, wappnet das Amt mit festgelegten Strategien für eine mögliche zweite Welle. Bild: Rheinisch-Bergischer Kreis/ Joachim Rieger

Ralf Oberheim, Arbeitsgruppe „Mangelversorgung“: Nun, mit Sicherheit wissen kann man es nicht. Aber wir in der AG Mangelversorgung haben verschiedene Szenarien der Krisenstabsarbeit des Amts betrachtet und entsprechende Abläufe entwickelt, abgestimmt und dargestellt. Hier geht es insbesondere um Problemstellungen von Einzelpersonen und Trägern beziehungsweise stationären Einrichtungen. 

Werden uns so genannte Mangelversorgungslagen gemeldet, dann durchlaufen diese Meldungen in der ambulanten oder stationären Versorgung bestimmte Prozesse, bis die Bedarfslage behoben ist. Wir haben diese Prozesse genau festgelegt und Schnittstellen bei der Abstimmung zu anderen Akteuren in der Krisenarbeit definiert. So ist das Amt gewappnet für einen möglichen neuen Anstieg der Fallzahlen und sofort handlungsfähig.

Wie bleibt man handlungsfähig, wenn sich Vorgaben so rasch ändern wie zurzeit? 

Andrea May, Heimaufsicht/WTG-Behörde – „Die ständig neu hinzukommenden Empfehlungen und Richtlinien für die Bereiche der Pflege und Eingliederungshilfe stellen die Routinen auf den Kopf.“ Bild: Rheinisch-Bergischer Kreis/ Joachim Rieger

Andrea May, WTG-Behörde: Die ständig neu hinzukommenden Empfehlungen, Richtlinien und letztlich die Corona-Allgemeinverfügungen für die Bereiche der Pflege und Eingliederungshilfe stellen natürlich die Routinen auf den Kopf. Mit Arbeitshilfen und Merkblättern versuchten wir, den Einrichtungen das Wichtigste kompakt mit auf den Weg zu geben und bei der Umsetzung von Maßnahmen zu unterstützen.

Leicht ist die Corona-Lage insbesondere für die erwähnten Einrichtungen nicht, da dort viele Personen aus der so genannten Risikogruppe aufeinandertreffen. Diese gilt es zu schützen! Um die besondere Situation bedarfsgerecht stemmen zu können, müssen also Alternativen möglich gemacht werden. Darunter dürfen die Qualität der Pflege und die Versorgung der Menschen aber nicht leiden.

Das stellt die Heimaufsicht beziehungsweise die Behörde des Wohn- und Teilhabegesetzes sicher. Wir, also meine Kolleginnen und Kollegen und ich von der WTG-Behörde, sind übrigens erst zu Beginn des Aprils zum Amt für Soziales und Inklusion gewechselt.

Es müssen Menschen neu in Einrichtungen aufgenommen werden. Wie funktioniert das, ohne Infektionen zu riskieren?

Gabi Schmidt kümmert sich in der Arbeitsgruppe „Sonderplätze“ darum, Menschen, die pflegebedürftig werden, aus deren Zuhause oder aus dem Krankenhaus risikofrei in einem Pflegeheim unterzubringen. Bild: Rheinisch-Bergischer Kreis/ Joachim Rieger

Gabi Schmidt, Arbeitsgruppe „Sonderplätze“: Da setzen wir an, die AG Sonderplätze. Bei uns kommen Dienstleister, zum Beispiel aus der ambulanten und stationären Versorgung, Immobilienbesitzer und Einrichtungen wie Tagungsstätten, Rehakliniken, Hotels sowie Träger und Verbände aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis und Umgebung an einen Tisch.

Alle beraten gemeinsam, wie die pflegerische Versorgung unterstützt werden kann. Denn obwohl die Pflegeheime viel Erfahrung mit infektiösen Erkrankungen haben und unermüdlich ihre Arbeit leisten: Eine derartige Situation hat es bisher nicht gegeben. Es ist schwierig, Menschen, die plötzlich pflegebedürftig sind, aus ihrem Zuhause oder aus dem Krankenhaus risikofrei in einem Pflegeheim aufzunehmen – ohne die dortigen Bewohnerinnen und Bewohner oder die Mitarbeitenden zu gefährden.

Hier setzt die AG Sonderplätze an. Gemeinsam mit den oben genannten Akteuren und den Pflegekassen werden alternative Versorgungsformen entwickelt und so genannte Sondereinrichtungen möglich gemacht – als Entlastung für die Pflege und die Eingliederungshilfe. 

„Sondereinrichtungen“ bedeutet „Quarantäneeinrichtungen“?

Thomas Beier, Quarantänepflege.

Thomas Beier, Quarantänepflege: Ja, auch. Die eingerichteten Sonderplätze werden vom Team der so genannten Quarantänepflege zugewiesen. Wir hatten einige Fälle, in denen die Versorgung nicht gesichert war und Menschen wortwörtlich auf der Straße standen. Doch in Kooperation und in regelmäßigen Gesprächen mit Einrichtungen, Angehörigen und Trägern konnten bisher immer Lösungen erarbeitet werden, die den Bedürfnissen der betroffenen Menschen gerecht wurden.

Dafür ist eine intensive Koordination und die Klärung vieler Fragen notwendig: Wurde die aufzunehmende Person getestet? Wie ist das Ergebnis? Ist eine Quarantäne oder Isolation notwendig? Welche weiteren medizinischen Bedarfe bringt die Person mit? 

In der derzeitigen Krisensituation ist zum Beispiel die Unterbringung von Menschen mit auffälligen demenziellen Erkrankung eine große Herausforderungen für uns. Mit fortgeschrittenem Krankheitsverlauf können viele Demenzerkrankte nicht mehr verstehen, was es mit „Corona“ und den Schutzmaßnahmen auf sich hat. Die persönliche Schutzbekleidung der Mitarbeitenden der Krankenhäuser, stationären Einrichtungen oder Transportdienste wirken beängstigend oder bedrohlich – hier ist besonderes Fingerspitzengefühl bei der Organisation der Unterbringung gefragt.

Wer arbeitet eigentlich in den Sonderplätzen?

„Personalnot macht erfinderisch“: Dirk Osadnik, Arbeitsgruppe „Personal“

Dirk Osadnik, Arbeitsgruppe „Personal“: Nein, das müssen getrennte Gruppen sein. Werden Sondereinrichtungen geplant, müssen diese aber natürlich auch von fachlich versiertem Personal geführt werden. Und das Thema Pflegefachkraftmangel beziehungsweise der generelle Fachkräftemangel in sozialen Berufen stellt auch die AG Personal der Krisenstabsarbeit des Amtes vor Herausforderungen.

Über das Helferportal auf der Webseite des Rheinisch-Bergischen Kreises können sich seit einigen Wochen Personen eintragen, die in medizinischen, pflegerischen oder sozialen Berufen ausgebildet sind. Die Freiwilligen vermitteln wir dann an Einrichtungen, die Personalbedarf anmelden.

Der Rheinisch-Bergische Kreis stellt online Unterstützung für den Bereich Pflege und Soziales bereit:

Helferportal

Initiativen und ehrenamtlichen Gruppierungen der Nachbarschaftshilfe
 
Verhaltensregeln in der praktischen Arbeit der Nachbarschaftshilfe

Die Personalnot macht erfinderisch und fragen kostet bekanntlich ja nichts. Wir haben sogar die Bundeswehr nach verfügbarem Personal mit pflegerischer Ausbildung angefragt und siehe da: Die Bundeswehr stellt dem Rheinisch-Bergischen Kreis zur Versorgung der Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen Personal zur Verfügung.

Das ist aus dem gesamten Bundesgebiet angereist, um die Pflegebedürftigen im Kreis zu unterstützen. Auch örtliche Anbieter von ambulanten Leistungen, zum Beispiel für junge Menschen mit Behinderungen in den Schulen, stellen ihre Fachkräfte zur Verfügung.

Und wenn man dann einen Platz im Pflegeheim hat? Wer bezahlt es, wenn Menschen in die stationäre Pflege wechseln?

„Ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen ist gefragt.“ – Inge Röhrig, Sachgebiet Stationäre Leistungen (Pflege), muss mit Betroffenen zuweilen heikle Finanzlagen klären.

Inge Röhrig, Sachgebiet Stationäre Leistungen (Pflege): Das kommt darauf an. Zunächst einmal kommen die Menschen selbst für ihre Versorgung auf. Wenn die Renteneinkünfte aber zum Beispiel aufgrund von durchbrochenen Erwerbsbiografien oder wegen Kindererziehungszeiten nur gering sind und das einzusetzende Vermögen aufgebraucht ist, ist der Weg zum Amt für Soziales und Inklusion unvermeidlich. Bei uns kann man finanzielle Unterstützung für die neue Wohnform erfragen. 

Diese Unterstützungsanfragen nehmen generell zu, wenn aufgrund einer epidemischen Lage die häuslichen Versorgungsstrukturen wegbrechen und vermehrt stationäre Aufenthalte – kurzzeitig oder dauerhaft – notwendig werden. Angehörige, die ihre Eltern bereits längere Zeit zu Hause gepflegt haben, befinden sich oft in einer emotionalen Ausnahmesituation.

Hier ist dann von den Mitarbeitenden ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen gefragt, um eine angenehme und auch zielführende Beratung zu schaffen.

Rheinisch-Bergischer Kreis

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