Bei einer Notbremse denkt man an einen abrupten Stopp. Das ist bei einer politischen Notbremse aber nicht der Fall. Daher gilt die Corona-Notbremse in Rhein-Berg bislang nicht, auch wenn die Inzidenz seit drei Tagen über 100 liegt. Wir erklären, warum das so ist. Und welche Regeln gelten, wenn sie doch noch greift.

Die sogenannte Notbremse greift in NRW grundsätzlich, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis drei Tage lang über 100 liegt. Das ist in Rhein-Berg seit heute der Fall, die offizielle Inzidenz wurde vom Landeszentrum Gesundheit am Samstag mit 111 ausgewiesen, heute liegt der Wert bereits bei 130.

Danach muss das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Land formal diese Notbremse für den Rheinisch-Bergischen Kreis anordnen. Wenn es das Ministerium genau nimmt, dann heißt „danach“ am Dienstag. So verfuhr es auch im Fall Düsseldorf, das heute, am 4. Tag mit einer Inzidenz über 100, die Anordnung erhielt.

Wenn das geschieht, tritt die Anordnung am übernächsten Werktag in Kraft – also in Rhein-Berg allerfrühestens am Mittwoch, wahrscheinlich eher am Donnerstag.

Dokumentation: diese Regeln gelten (über die bekannten Maßnahmen wie Maske, Abstand, etc. hinaus) nach der Anordnung der Notbremse, wenn der Kreis auf die Testoption verzichtet:

  • Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
  • Die Geschäfte müssen schließen und dürfen nur einen Abholservice (Click & Collect) anbieten. Das gilt auch für Bau- und Gartenmärkte und Buchhandlungen. Ausgenommen sind nur Geschäfte des dringenden täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Apotheken Drogerien).
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage, etc.) sind unzulässig. Zulässig sind nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, etc. ist untersagt.
  • Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten, etc. ist untersagt.  

Der Kreis hatte zuletzt auf Druck der Bürgermeister angekündigt, in einem solchen Fall von der in der Corona-Schutzverordnung angebotenen Test-Option Gebrauch zu machen. Eine Allgemeinverfügung für diese Test-Option werden bereits vorbereitet, bestätigte ein Kreissprecher dem Bürgerportal.

Wenn ein Kreis belegen kann, dass es ein ausreichendes Angebot an Schnelltests gibt, dürfen Geschäfte und Museen weiterhin Besucher:innen nach Terminanmeldung (Click & Meet) einlassen, wenn sie ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.

Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen. Nur die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung (ein Haushalt plus maximal eine Person) treten aber auch im Fall der Test-Option in Kraft. 

Dokumentation: diese Regeln gelten (über die bekannten Maßnahmen wie Maske, Abstand, etc. hinaus), wenn der Kreis die Test-Option wählt:

  • Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.

Aktuell wird über eine sogenannte Bundesnotbremse diskutiert, mit der die Test-Option wahrscheinlich wegfallen würde. Dafür muss allerdings das Infektionsschutzgesetz mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat geändert werden; trotz Eilverfahren ist das in dieser Woche nicht mehr möglich.

Foto: Pixabay

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11 Kommentare

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  1. Kann das Personal in den Geschäften auch einen tagesaktuellen Test vorweisen? Oder gilt das nur für Kunden?

    1. Diese Regeln gelten für Kund:innen. Laut Gesetzeslage soll den Beschäftigten regelmäßig ein Test angeboten werden. Ein Testpflicht in Unternehmen ist aber nach wie vor politisch umstritten.

  2. Schließt die Schulen, die Tests reichen nicht. Sie zeigen nur ein kleines Zeitfenster.

  3. Schmähkritik und persönliche Angriffe dulden wir hier nicht, entsprechende Kommentare werden gelöscht. Bei aller Kritik, bitte bleiben sie sachlich und respektvoll.

  4. Eine Frage: „Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt.“ Gilt im öffentlichen Bereich verpflichtend, im privaten nur angeraten, oder?
    Vor einiger Zeit galt das in Köln auch verpflichtend im privaten Raum. Wie also ist das jetzt für den RBK angedacht, mit und ohne Testoption?

    1. Das ist (wie alle anderen auch) keine spezifische Regel für Rhein-Berg, sondern durch eine Landesverordnung geregelt. Für den privaten Raum ist das eine dringende Empfehlung. Nicht ohne Grund, denn genau dort kommen die Infektionen im Moment ja offenbar her.

  5. Weder unverantwortliches Handeln noch eine Klatsche sehe ich für den Landrat und den Bürgermeister. Beide sind bemüht zur Lebenserleichterung der Menschen beizutragen. Den Königsweg hat noch keiner gefunden und was wir auch tun, jeder Weg führt einmal zum Ende. Nur sollte der Spruch von Stefan Aust beherzigt werden, wir sollten aufpassen, dass aus dem Lock-down ein Knock-down wird.

  6. Eine Untätigkeit des Landrats bringt Menschenleben in Gefahr!

    Nach Bekanntgabe der aktuellen Inzidenz für NRW steht der Rheinisch-Bergische Kreis bei einer 7-Tage Inzidenz von 166,3 (Stand 13.04.2021)

    Noch vor wenigen Tagen hatten sich die Bürgermeister Frank Stein (Bergisch Gladbach) gegen den Einsatz der „Notbremse“ ausgesprochen und lehnte verschärfte Maßnahmen ab. Landrat Santelmann (Rheinisch-Bergischer Kreis) ist daraufhin auf diese abwartende Linie eingeschwenkt.

    Offenbar glauben Bürgermeister und Landrat, dass wir auf einer Insel leben? Wir erwarten vom Landrat mindestens die Maßnahmen der „Notbremse“ unverzüglich und auch ohne Anordnung der Landesregierung in einer eigenen Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen, um Menschenleben zu schützen. Wenn das nicht wirken sollten, werden weitere Maßnahmen benötigt.

    Es ist völlig unverantwortlich, dass Landrat Santelmann weiter abwartet, bis die Landesregierung eine Anordnung erlässt. Dieses ist nicht nur feige, sondern auch populistisch, denn man möchte sich selbst bei den Bürgerinnen und Bürger in ein gutes Licht bringen und die Schuld und Verantwortung auf die Landesregierung abwälzen. Tatsächlichen können und müssen die Kommunen diese Verantwortung übernehmen und Verfügungen erlassen, wenn es geboten ist und das ist offenkundig der Fall.

    Das ist innerhalb eine enorme Steigerung in nur einem Tag. Jeder Tag, den der Landkreis weiter wartet und Maßnahmen verzögert, erhöht das gesundheitliche Risiko unnötig!

    Es muss unverzüglich gehandelt werden! Der Landrat sollte unverzüglich die „Notbremse“ in Kraft setzen, wie sie in NRW eigentlich vorgesehen ist und in der Ministerialbürokratie festhängt.

    Testen ist wichtig und richtig, aber die „Test-Option“ und Teststrategie, wie sie der Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach befürwortet, reicht offensichtlich nicht aus, um die Infektionszahlen einzudämmen.

    Hinweis der Redaktion: Tomas M. Santillan ist Kreisvorsitzender der Linken in Rhein-Berg und ehemaliges Ratsmitglied; die Linke ist im Herbst 2020 nicht wieder in den Stadtrat gewählt worden.

  7. Die meisten Bürger wollen bei einer Inzidenz von 148 in Gl keine Experimente mehr, sondern eine Notbremse. Testen und shoppen lohnt sich nicht für den Einzelhandel. Wie lange sollen wir noch warten? Jeder Tag verlängert die Pandemie… Und wir lagen am Freitag schon über 100 nicht erst Samstag.

    1. Die Ministerialbürokratie nimmt es mit der Zählweise sehr genau. Entscheidend sind die Werte für den Rheinisch-Bergischen Kreis, die vom Landeszentrum für Gesundheit offiziell berechnet und jeweils am Folgetag ausgewiesen werden. Die Fälle vom Freitag gehen in die Inzidenzzahl ein, die am Samstag ausgewiesen wird – das war an diesem Samstag ein Wert von 112 (nach 94 am Freitag).

      Die Werte von Samstag, Sonntag und Montag schaut sich das Ministerium (wie wir jetzt wissen) aber erst am Dienstag an. Wenn es dann einer Anordnung erlässt, tritt die zwei Werktage später in Kraft, also wohl frühestens am Donnerstag.

  8. Noch vor wenigen Tagen hatte Landrat Santelmann in aller Deutlichkeit erklärt, die „Notbremse“ zu ziehen und hat damit den Antrag zur „Modelregion-Corona“ der Stadt Bergisch Gladbach sehr deutlich konterkariert. Bürgermeister Frank Stein hat sich dann aber gegen die Ansage aus dem Kreishaus gewehrt. Heute sind wir weit weg von einer Inzidenz 100, denn wir liegen in Bergisch Gladbach schon bei 148 mit deutlich steigender Tendenz. Ich habe tatsächlich nur sehr wenig Verständnis dafür, dass man sich in einer solchen Lage gegen die Notbremse wehrt, die schon längst in viele Städte NRW gilt. Noch weniger Verständnis habe ich aber für die Idee der Modelprojekte bei diesen hohen Infektions- und Todeszahlen.

    Die Stadt Bergisch Gladbach hat sich für das Modelprojekt Corona beworben und wurde so wie der Antrag aus Wermelskirchen und Burscheid abgelehnt, weil man im Rheinisch-Bergischen Kreis und den bergischen Kommunen offenbar nicht die notwendigen Fähigkeiten hat, um das Projekt solide umzusetzen. Die richtige Entscheidung!

    Das ist eine peinliche Klatsche der NRW-Landesregierung für den Landkreis und die drei bergischen Städte … Hausaufgaben machen, statt weiter versagen! …

    Hier mehr dazu lesen:>> https://www.dielinke-rbk.de/nc/partei/aktuell/detail-aktuell/news/es-ist-richtig-dass-das-bergische-land-keine-region-des-modelprojekts-corona-wird/

    Hinweis der Redaktion: Tomas M. Santillan ist Kreisvorsitzender der Linken in Rhein-Berg und ehemaliges Ratsmitglied; die Linke ist im Herbst 2020 nicht wieder in den Stadtrat gewählt worden.