Petra Oelschlägel, Direktorin des Kunstmuseums Villa Zanders, mit einer Skulptur von Hede Bühl. Foto: Thomas Merkenich

Mit dem Wegfall der Bundesnotbremse am Freitag können auch viele städtische Einrichtungen wieder öffnen. Allerdings gibt es nach wie vor einige besondere Regeln und Zugangsvoraussetzungen. Ein Überblick.

Die Infektionszahlen fallen, seit dem 15. Mai liegt die Sieben-Tages-Inzidenz im Rheinisch-Bergischen Kreis unter dem Wert von 100. Damit entfällt die Wirkung der „Notbremse“ des Bundesinfektionsschutzgesetzes, und die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW tritt erneut in Kraft. Diese macht die Lockerung vieler Restriktionen des öffentlichen Lebens möglich. So öffnen auch eine Reihe von städtischen Einrichtungen wieder eingeschränkt.

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Folgende Öffnungszeiten und Zugangsvoraussetzungen gelten für die Kultureinrichtungen der Stadt:

Stadtbücherei

Die Stadtbücherei im Forum und die beiden Stadtteilbibliotheken in Bensberg und Paffrath öffnen ab Freitag, den 21.05. 2021, für die Medienausleihe.

Die Aufenthaltszeit und die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen sind beschränkt. Der Besuch ist nur unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen (Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen, Handdesinfektion und Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung) sowie nach Registrierung der Kontaktdaten möglich.

Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wenn lediglich Medien zurückgegeben oder bestellte Medien abgeholt werden.

Folgende Öffnungszeiten gelten:
Stadtbücherei im Forum
, Hauptstraße 250
Montag, Mittwoch und Samstag: 10.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr

Stadtteilbücherei Bensberg, Schlossstraße 46-48
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Samstag: 10.00 – 13.00 Uhr

Stadtteilbücherei Paffrath, Borngasse 86 /IGP
Montag bis Freitag: 10.00 – 11.30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 15.00 – 17.00 Uhr

Die Serviceangebote „Wunschmedien to go“ und  der Bring-Service „Bib & Bike“ in Zusammenarbeit mit dem ADFC bleiben weiterhin bestehen.

Stadtarchiv

Der Leiter des Stadtarchivs, Dr. Thomas Schwabach, informiert, dass die Räume ab Freitag, den 21. Mai, für das Publikum wieder zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist für die persönliche Benutzung im Stadtarchiv eine vorherige terminliche Vereinbarung. Dies wurde auch schon vor der Schließung so gehandhabt.

Die Termine werden im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per Mail vergeben:

Telefon: 02202 – 14-2212
Mail: archiv@stadt-gl.de

Die Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr

Benutzerinnen und Benutzer müssen eine medizinische Schutzmaske tragen.

Die Ausstellung mit Werken von Hede Bühl ist in der Villa Zanders zu sehen. Foto: Thomas Merkenich

Kunstmuseum Villa Zanders

Der Museumsbesuch ist nach Voranmeldung unter 02202-142334 oder info@villa-zanders.de möglich. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich.

Die aktuellen Ausstellungen:

  • Kabinetträume: Leere Kisten als plastisches Thema bei Joseph Beuys
    (bis 08.08.2021) 
  • 1. Etage: Hede Bühl. Imago – Arbeiten auf Papier. (bis 08.08.2021)
  • 2. Etage: Neu Aufgestellt – Die Sammlung Kunst aus Papier. Neuerwerbungen, Schenkungen, Dauerleihgaben und mehr. (bis 08.08.2021)

Öffnungszeiten:

Feiertagsregelung: Pfingstsonntag und Pfingstmontag sowie Fronleichnam (Do 3. Juni) ist jeweils von 11:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

Reguläre Öffnungszeiten:

Mo geschlossen
Di 14:00 – 18:00 Uhr
Mi 10:00 – 18:00 Uhr
Do 14:00 – 20:00 Uhr,
Fr 14:00 – 18:00 Uhr
Sa 10:00 – 18:00 Uhr
Sonn- und Feiertage 11:00 – 18:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Artothek: Do 16:00 – 19:00 Uhr.

Das Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe in Bensberg. Foto: Thomas Merkenich

Bergisches Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe

Ab Freitag, den 21. Mai 2021, öffnet auch das Bergische Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe wieder seine Türen für seine Besucherinnen und Besucher – weiterhin nur mit vorheriger Terminabsprache. Ein Corona-Test ist nicht notwendig.

Für den Besuch innerhalb der regulären Öffnungszeiten (dienstags bis freitags von 9 bis 14 Uhr sowie samstags und sonntags von 11 bis 17 Uhr) werden wochentags jeweils drei und am Wochenende jeweils vier Termine à 60 Minuten zur Verfügung stehen, die im Vorfeld per Email unter kontakt@bergisches-museum.de oder telefonisch unter 02202 14 15 55 gebucht werden können. 

Der Zugang zum Museum ist auf 18 Personen gleichzeitig beschränkt. Im Museum gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln: Bei Betreten des Museums müssen die Hände desinfiziert werden. In den Innenräumen ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Für die Nachverfolgung werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher vier Wochen lang aufbewahrt.

Neben der Dauerausstellung im Hauptgebäude sind auf dem Außengelände die Scheune und das Hammerwerk mit der neuen Welle und dem neuen Wasserrad für Besucherinnen und Besucher zugänglich.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bergisches-museum.de und den Facebook- und Instagram-Kanälen des Museums.

Das Schulmuseum in Katterbach. Foto: Thomas Merkenich

Schulmuseum Bergisch Gladbach 

Das Schulmuseum in Katterbach öffnet noch nicht direkt am Freitag, sondern erst am Dienstag nach Pfingsten, dem 25. Mai. Die regulären Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ist das Museum geschlossen. Da zurzeit die Dauerausstellung völlig neu konzipiert wird, können zunächst nur das historische Klassenzimmer und zwei Räume Im Erdgeschoss besichtigt werden. Voranmeldung und Beschränkung der eingelassenen Personenzahl gelten auch hier.

Die städtische Max-Bruch-Musikschule

Städtische Max-Bruch-Musikschule

Auch die Musikschule handelt nach den neuen Regelungen der Corona-Schutzverordnung. Das bedeutet für den Unterricht an der Musikschule, dass Einzel- und Kleingruppenunterricht bis 5 Teilnehmern für Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Präsenz unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Hygiene-Vorschriften wieder angeboten wird. Dies gilt auch für alle Außenstellen. Die Lehrkräfte organisieren den Unterricht in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern.

Weitere Informationen finden Sie auf www.musikschule-gl.de und auf Facebook.

Volkshochschule Bergisch Gladbach

Für die Volkshochschule Bergisch Gladbach bedeutet die Neuregelung aktuell keine Änderungen. Es dürfen weiterhin keine Angebote in Präsenzform durchgeführt werden. Eine Ausnahme bildet der Lehrgang Fachoberschulreife, hier ist der Präsenzunterricht möglich und wird auch entsprechend durchgeführt.

Die VHS findet aber umfangreich im Internet statt: Zum Semesterbeginn am 22. Februar 2021 starteten rund 150 Online-Kurse.

Regelungen für die sonstigen Bereiche der Stadtverwaltung

Bürgerbüro

Für den Besuch des Bürgerbüros in der Stadtmitte ändert sich nichts: Hier ist nach wie vor eine Anmeldung und Terminvereinbarung erforderlich. Diese kann über die Tel. Nr. 02202 142322 oder über das Online-Portal unterwww.bergischgladbach.de/buergerbuero.aspx erreicht werden. Die Samstagsöffnung und der Dienst in den Stadtteilbüros Bensberg und Refrath entfallen weiterhin.

Standesamt/Trauungen

Für Trauungen im Rathaus Stadtmitte tritt die Regelung von vor der Notbremse wieder in Kraft: Außer dem Brautpaar und dem Standesbeamten/der Standesbeamtin sind vier Gäste zugelassen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie aus demselben Haushalt wie das Brautpaar stammen, also auch Eltern oder Trauzeugen können mitgebracht werden. Kinder sind in die Personenzahl mit einzubeziehen. Zusätzlich ist ein Fotograf zugelassen.

Sportstätten

Die Regelungen für die städtischen Sport-Außenanlagen werden ebenfalls nun gelockert. Ab Freitag kann ausgeübt werden

  • Kontaktfreier Sport mit bis zu 20 Personen (Erwachsene einschließlich Übungsleiter)
  • Kontakt- und kontaktfreier Sport mit Kindern bis 14 Jahre (20 Kinder + 2 Übungsleiter)
  • Kontaktsport von maximal 5 Personen aus zwei Haushalten

Dann ist auch wieder die zeitgleiche Nutzung durch zwei Sportgruppen auf den städtischen Sportanlagen zulässig. Zwischen zwei Sportgruppen ist ein dauerhafter Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Die übrigen Vorgaben zur Nutzung der städtischen Sportaußenanlagen bleiben unberührt.

Städtische Bäder

Das Kombibad Paffrath öffnet ab dem 25. Mai, im Freibad Milchborntal kann man ab dem 1. Juni wieder schwimmen. Im Hans-Zanders-Bad findet bereits seit einigen Wochen wieder Schulschwimmen statt.

Auch hier gelten besonderen Regeln. Die Details finden Sie in diesem Beitrag.

Weitere Dienststellen

Alle übrigen Dienststellen der Stadtverwaltung stehen weiterhin für den freien Publikumszugang nicht zur Verfügung, sind aber telefonisch, per Post und per E-Mail erreichbar. Im Einzelfall können Gesprächstermine über die jeweiligen Ansprechpartner im Fachbereich bzw. Sachgebiet vereinbart werden.

Alle Informationen des Pressebüros der Stadt Bergisch Gladbach finden Sie auf der städtischen Website bergischgladbach.de und auf der Facebook-Seite der Stadtverwaltung.

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Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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