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Claudia Rottländer, geschäftsführende Gesellschafterin der DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG

Claudia Rottländer, geschäftsführende Gesellschafterin der  DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG

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Betriebsveranstaltungen liegen überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sie lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Was genau ist zu beachten?

Die Veranstaltung muss dazu geeignet sein, das Betriebsklima zu fördern, z.B. durch Betriebsausflug, Weihnachtsfeier oder Jubiläumsveranstaltung. Kulturelle und sportliche Veranstaltungen sind nur dann berücksichtigungsfähig, wenn zeitlich vor- oder nachgelagert ein geselliger Teil stattfindet.

Ansonsten wäre der Eintrittspreis als geldwerter Vorteil zu versteuern. Alle Mitarbeiter müssen zu der Veranstaltung eingeladen sein. Sofern abteilungsweise eingeladen wird, ist auch dies zulässig.

Kosten bis zu 110 Euro je Betriebsveranstaltung und Person/Jahr sind lohnsteuerfrei und darüber hinaus gehende Beträge können mit 25 Prozent pauschalversteuert werden. In diesem Fall tritt auch keine Sozialversicherungspflicht für diese Beträge ein.

Bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen/Jahr wendet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer steuerpflichtigen Arbeitslohn zu, der entsprechend lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist.

Der Freibetrag von 110 Euro ist ein Bruttobetrag, in den alle Aufwendungen des Arbeitgebers einzubeziehen sind: Speisen, Getränke, Fahrt- und Übernachtungskosten, Aufwendungen für den
äußeren Rahmen (Räume, Musik, Kegelbahn, Geschenke anlässlich der Veranstaltung, es sei denn die Geschenke werden pauschalversteuert).

Reisekosten zur Veranstaltung können den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, wenn der Arbeitnehmer seine An- und Abreise selbst organisiert, er wegen der Veranstaltung anreisen muss und der Ort nicht seiner Tätigkeitsstätte entspricht. Die Reisekosten gehören in diesem Fall nicht zu den Kosten der Betriebsveranstaltung!

Wird der Betriebsausflug von den Arbeitnehmern organisiert, kann der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss von jeweils 110 Euro pro teilnehmendem Arbeitnehmer leisten. Solche Beträge sind in eine gemeinsame Arbeitnehmerkasse einzuzahlen. Bei Zahlung an den einzelnen Arbeitnehmer handelt es sich um lohnsteuerpflichtige Barzuwendungen!

Die Gesamtsumme der Aufwendungen wird durch die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer geteilt, um den relevanten Betrag zu ermitteln. Liegt der Betrag unter 110 Euro/Teilnehmer, liegt kein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vor. Der Freibetrag von 110 Euro gilt auch bei Teilnahme des Ehegatten/Partners des Arbeitnehmers.

Bei Überschreitung der Kostengrenze von EUR 110 durch den Ehegatten etc, wird der überschießende Betrag steuerpflichtig, sofern er nicht vom Arbeitgeber pauschalversteuert wird.

Bei der Kombination der Betriebsveranstaltung mit einer Betriebsversammlung oder einer Geschäftsreise, sind die entstehenden Kosten zunächst zeitanteilig aufzuteilen. Sofern die Kosten auf Betriebsversammlung oder Geschäftsreise entfallen, haben Sie keine Auswirkung auf den Freibetrag von  110 Euro.

Sofern Gäste an der Veranstaltung teilnehmen, stellen auf sie entfallende Kosten Bewirtungskosten etc. des Betriebs dar. Eine Einbeziehung in die 110-Euro-Grenze erfolgt damit nicht.

Im Bereich der Betriebsveranstaltungen ist also einiges gestaltbar, wir beraten Sie gerne, Ihre Claudia Rottländer

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DORNBACH ist eine überregional tätige Unternehmensgruppe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung. National ist das Unternehmen mit mehreren Standorten  vertreten und beschäftigt insgesamt 400 erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Verbund mit spezialisierten Rechtsanwälten und IT-Beratern. Dornbach betreut neben Privatpersonen vorwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmen der öffentlichen Hand sowie gemeinnützige Einrichtungen.

DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG
Gronauer Mühlenweg 1, 51465 Bergisch Gladbach
Tel. 02202 983060
Mail: crottlaender@dornbach.de

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ist geschäftsführende Gesellschafterin der DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG in Bergisch Gladbach. Neben der Gestaltungsberatung ist das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

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