Kurz nach dem ersten Fall im Nordkreis meldet der Kreis jetzt einen weiteren Fall: Ein Mann war mit starken Symptomen ins Krankenhaus gebracht worden, wo sich der Corona-Verdacht bestätigte. Der Rettungsdienst hatte sich vorsorglich geschützt.

Ein weiterer bestätigter Corona-Fall aus Leichlingen ist heute Nachmittag bekannt geworden. Nach Angaben der Kreisverwaltung ist ein 58-jähriger Mann positiv getestet. Damit gebe es jetzt zwei bestätigte Corona-Fälle in Leichlingen und insgesamt neun bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet. 

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Der Mann war bereits seit dem 2. März krankgeschrieben und blieb mit starken Erkältungssymptomen zu Hause. In der Nacht von Sonntag auf Montag hat sich sein Zustand verschlechtert. Er wurde per Rettungswagen stationär isoliert aufgenommen.

Der Abstrichtest fiel positiv aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es außer der Ehefrau keine weiteren Kontaktpersonen im hiesigen Umfeld.

Rettungsdienst mit voller Schutzkleidung

Die Rettungskräfte, die den Einsatz gefahren hatten, trugen dabei eine volle Schutzkleidung, teilt das Gesundheitsamt mit. Daher gelten sich nicht als Kontaktpersonen und wurden auch nicht unter Quarantäne gestellt.

Die Ehefrau steht unter häuslicher Quarantäne. Der Patient bleibt weiterhin in isolierter stationärer Behandlung.

Bürgertelefon von 8 bis 18 Uhr erreichbar

Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist unter der Woche von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar. Dieses Serviceangebot hat der Rheinisch-Bergische Kreis nun auch auf das Wochenende ausgeweitet und beatwortet Fragen rund um das Corona-Virus im Zeitraum von 10 bis 16 Uhr.

Hintergrund: Wer ist Kontaktperson?

Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. 

Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt,  ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar  in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering.  

Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.

Weitere Informationen 

Weitere Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Coronavirus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite.

Weitere Beiträge zum Thema:

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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