Das Wetter (und die Feiertage) locken nach draußen, aber nach wie vor gibt es Unsicherheiten, was eigentlich erlaubt ist und was sinnvoll ist. Doch dafür gibt es klare Regeln.

Grundsätzlich gilt: Spazierengehen, Joggen oder den Hund vor die Tür führen ist erlaubt – und wird auch von vielen Ärzten empfohlen. Es gibt aber klare Einschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum. Im Kern besagen die: Mehr als zwei Personen dürfen nicht zusammen (unterwegs) sein. Bis auf ein paar Ausnahmen.

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Die Regelungen des Bundesgesundheitsministeriums schreiben vor, dass man sich draußen aufhalten darf nur

  • alleine
  • mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
  • im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.

Wenn Sie es konkreter wissen möchten: Die Coronaschutzverordnung in NRW fasst den Personenkreis noch klarer (§12 Zusammenkünfte, Ansammlungen, Aufenthalt im öffentlichen Raum). Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen sind demnach untersagt, mit folgenden Ausnahmen:

  • Verwandte in gerader Linie
  • Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
  • die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen

Während der Corona-Krise ändern sich fast täglich die Regeln im öffentlichen Raum. Wir erklären wichtigste oder auch erstaunliche Vorgaben und bringen Sie auf Stand. Sie haben Alltagsfragen rund um Corona? Schreiben Sie der redaktion@in-gl.de

Immer gilt: Alle Menschen sind angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander zu halten. Bei Gesprächen sollte man eher noch mehr Abstand halten, das Tragen von Masken ist zum Schutz der anderen überall dort sinnvoll, wo viele Menschen aufeinander treffen.

Die Einhaltung der Regeln wird vom Ordnungdienst der Stadt überwacht, der in Einzelfällen bereits empfindliche Geldbußen verteilt hat. Das sind schnell 200 Euro oder mehr.

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ist Reporter und Kulturkorrespondent des Bürgerportals.

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4 Kommentare

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  1. Was ist mit der Haarpflege meines Pudels? Wann kann ich wieder zum Hundefriseur?

  2. Darf ich in der öffentlichkeit Shisha rauchen?
    Es dürfen sich in der öffentlichkeit 2 Personen aus jeweils anderen Haushalten treffen. Dürfen wir uns dann auch irgendwo hinsetzten und Shisha rauchen? Wenn wir die abstände einhalten und jeder ein egenes Mundstück oder eine eigene Shisha hat? Darf ich das oder ist das Untersagt?