Die Wahlurnen stehen bereit, die Wege sind geebnet Foto: Thomas Merkenich

So manche(r) Wählerin oder Wähler wird am Sonntag im Wahllokal eine bunte Überraschung erleben – wenn nicht ein Wahlschein ausgehändigt wird, sondern vier. Oder gar fünf. Denn am 14.9. werden Bürgermeister und Stadtrat, Kreistag und Landrat sowie der Integrationsrat gewählt. Wir erklären, was wichtig ist – für Anfänger und Fortgeschrittene.

Alle fünf Jahre werden die Entscheidungsträger auf der lokalen Ebene neu gewählt, bei der Kommunalwahl an diesem Sonntag geht es um die Männer und Frauen, die es in der Hand haben, welche Richtung Bergisch Gladbach und der Rheinisch-Bergische Kreis in den kommenden Jahren einschlagen. Also eine wichtige Wahl, für die sich der Gang ins Wahllokal lohnt.

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Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger und Staatsangehörige der anderen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im jeweiligen Wahlgebiet in NRW wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Das sind nach Angaben der Stadt in Bergisch Gladbach immerhin 89.198 Personen, darunter sind knapp 2000 unter 18 Jahren.

Zur Wahl des Integrationsrats sind alle Menschen mit einem internationalen Hintergrund aufgerufen, das sind 23.833 Personen. Alle Infos zum Integrationsrat finden Sie hier.

Bei allen Wahlen gilt: Nur wer im Wahlregister eingetragen ist hat eine Wahlbenachrichtigung erhalten und darf wählen. In Zweifelsfragen steht das Wahlbüro der Stadt zur Klärung bereit: Tel.: 02202/ 14 2888, Mail: wahlbuero@stadt-gl.de

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Dringend gesucht: Wahlhelfer für Sonntag

Fast 1000 Wahlhelferinnen und Helfer sind am Sonntag (und bei einer Stichwahl erneut in zwei Wochen) alleine in Bergisch Gladbach im Einsatz. Einige Plätze sind allerdings noch unbesetzt – das Wahlbüro sucht dringend Freiwillige. Es winken ein großzügiges Erfrischungsgeld und direkte Einblicke in den demokratischen Prozess.

Was ist mit der Brief- und Direktwahl?

Mehr als ein Viertel der Wahlberechtigten hatte die Briefwahl beantragt und sollte die Unterlagen längst erhalten haben. Das Wahlbüro bestätigt, dass die Post in einigen Fällen die Unterlagen nicht zustellen konnte, weil der Briefkasten nicht erreichbar oder erkennbar war.

Eine Ersatzzustellung ist bis Samstag, 12 Uhr möglich. Auch hier ist das Wahlbüro die richtige Adresse: Tel.: 02202/ 14 2888, Mail: wahlbuero@stadt-gl.de

Hinweis der Redaktion: Alle Informationen zur Wahl, den Kandidat:innen und ihren Programmen finden Sie auf unserer Schwerpunktseite. Dort gibt es auch einen Chatbot zu den Programmen und einen lokalen Wahl-O-Mat.

Achtung: Wer die Briefwahl beantragt hat, ist für die Wahl am Sonntag vor Ort gesperrt, um doppelte Stimmabgaben zu verhindern.

Die Briefwahlstimmen (roter Umschlag) können zur Not noch bis Sonntag 16 Uhr in den Briefkästen der Stadt eingeworfen werden: an den Rathäusern in Bensberg und Gladbach, den Stadthäusern in Gladbach und in der Zentrale des Wahlbüros in der Scheidtbachstraße eingeworfen werden.

Das Direktwahlbüro auf dem Zanders-Gelände ist bis Freitag 15 Uhr geöffnet.

Was ist bei einer Erkrankung?

Für plötzlich erkrankte Personen kann am Sonntag bis 15Uhr ein Wahlschein ausgestellt werden. Dafür müssen sich Angehörige mit einer Vollmacht und einem entsprechenden Nachweis im Wahlbüro (Scheidtbachstraße 23, Heidkamp) melden. Das Wahlbüro ist am Sonntag von 7 Uhr bis zum Schluss der Auszählung geöffnet.

Wo wird am Sonntag gewählt?

Die Stadt hat in allen 26 Wahlbezirken Wahllokale eingerichtet, in der Regel in Schulgebäuden. Das jeweils zuständige Wahllokal ist in der Wahlbenachrichtigung genannt.

Hier können Sie Ihr Wahllokale online suchen. Dort sich auch vermerkt, ob das Wahllokal barrierefrei ist – das ist in aller Regel der Fall.

Wie wird am Sonntag gewählt?

Im Wahllokal sollte man Wahlbenachrichtigung und Personalausweis mitbringen; zur Not geht es auch ohne die Wahlbenachrichtigung.

Nach der Überprüfung der Personalien händigen die Wahlhelfer die Stimmzettel aus, die man dann in der Wahlkabine ausfüllt und verdeckt in die Wahlurne wirft.

Dabei gibt es vier Wahlzettel, jeweils mit den namentlichen Vorschlägen:

  • rosa: Landrat
  • weiß: Kreistag
  • blau: Bürgermeister
  • grün: Stadtrat

Hinzu kommt der Stimmzettel für den Integrationsrat.

Auf jeden Stimmzettel darf man genau eine Person ankreuzen. Musterstimmzettel für den Kreis finden Sie weiter unten, die Stadt stellt keine Muster zur Verfügung.

Dabei werden die Stimmen zum Teil doppelt gewertet. Zum Beispiel beim Stadtrat: Die Stimme für den Direktkandidaten wird gleichzeitig auch der entsprechenden Partei zugerechnet.

Wer steht zur Wahl?

Für den Stadtrat haben die Parteien für jeden Wahlbezirk Direktkandidat:innen aufgestellt, zudem Reservelisten. Alle Kandidat:innen finden sich im folgenden offiziellen Dokument der Stadt:

Für das Amt des Bürgermeisters in Bergisch Gladbach bewerben sich eine Frau und fünf Männer, Details finden Sie hier:

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Das sind die Bürgermeister-Kandidaten in Bergisch Gladbach

Eine Frau und fünf Männer treten bei der Wahl des Bürgermeisters in Bergisch Gladbach bei der Kommunalwahl am 14. September an, zwei von ihnen ziehen zwei Wochen später in voraussichtlich in die Stichwahl. Wir stellen sie mit unserem Fragebogen persönlich vor.

Für den Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises haben die Parteien ebenfalls Direktkandidaten und Reservelisten aufgestellt. Hier finden Sie alle Namen:

Für das Amt des Landrats bewerben sich sechs Personen:

So sehen die Stimmzettel aus.

Wie werden die Stimmen ausgezählt?

Die Wahllokale schließen um 18 Uhr. Dann werden die Stimmzettel von den Wahlvorständen sortiert und die Wahlen einzeln ausgezählt. Auch die Stimmen in der Briefwahl werden – in eigenen Briefwahllokalen – erst ab 18 Uhr ausgezählt.

Es gibt immerhin 74 Urnenwahlbezirke und 59 Briefwahlbezirke.

Die Auszählungen sind öffentlich.

Sie finden in folgender Reihenfolge statt: Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Stadtrat. Nach jeder Zählung wird für jeden Stimmbezirk eine Schnellmeldung abgegeben, die online abrufbar ist.

Das Bürgerportal berichtet am Sonntagabend live.

Wie werden die Stimmen verteilt?

Beim Stadtrat und Kreistag gehen zunächst die Direktmandate an den/die Kandidatin mit den meisten Stimmen im jeweiligen Wahlkreis. Auf diese Weise werden zum Beispiel 26 der Sitze im Stadtrat vergeben.

Über die Gesamtzahl der Sitze im Stadtrat entscheidet jedoch der Anteil der Stimmen, die auf die jeweilige Partei entfällt. Dabei gibt es keine 5-Prozent-Klausel wie bei der Bundestagswahl – schon mit rund 800 Stimmen kann man ein Mandat erzielen.

Sollte eine Partei (was bei der CDU wahrscheinlich ist) mehr Direktmandate gewinnen, als ihr laut Stimmanteil zusteht, werden Ausgleichsmandate eingeführt – bis jede Partei soviel Vertreter:innen im Rat hat, wie ihr laut Stimmenanteil zusteht. Das wird sehr wahrscheinlich dazu führen, dass der Stadtrat (deutlich) größer wird als die üblichen 56 Sitze.

Bei der Wahl des Kreistags wird anlog verfahren.

Die Wahl des Bürgermeisters und Landrats ist eine Direktwahl. Wer mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereint hat die Wahl gewonnen. Wenn das keinem Kandidaten in der ersten Wahlrunde gelingt (was bei der Bürgermeisterwahl in Bergisch Gladbach wahrscheinlich ist) gehen die beiden Kandidat:innen mit den meisten Stimmen am 28. September in eine Stichwahl.

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des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. So eine gute, verständliche und kompakte Darstellung der Kommunalwahl, der Auszählung und der Auswertung habe ich noch nie gelesen. Mein Kompliment an die Redaktion!