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Gut 24 Wochen nach der Bundestagswahl ist der Koalitionsvertrag endlich unterschrieben. Er sieht folgende geplante Änderungen im Steuerrecht vor:
Einkommensteuer / Familienförderung
Das Kindergeld soll zum 01.07.2019 um EUR 10 und zum 01.01.2021 um weitere EUR 15 erhöht werden. Familien sollen beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum dahingehend unterstützt werden, dass Baukindergeld von EUR 1.200/Kind p.a. für die Dauer von 10 Jahren als Zuschuss gezahlt wird. Das Baukindergeld wird bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu EUR 75.000 (+ EUR 15.000/Kind) gewährt.
Der Solidaritätszuschlag soll für untere und mittlere Einkommen durch eine Freigrenze mit Gleitzone ab 2021 schrittweise abgeschafft werden. Die Grenze liegt bei rd. EUR 70.000, d.h. oberhalb der Grenze wird unverändert der Solidaritätszuschlag erhoben werden.
Die GroKo plant die Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge nach Einführung eines automatischen Informationsaustauschs. In der Folge muss jeder Steuerpflichtige Kapitalerträge wieder mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer
Zur besseren Besteuerung von Konzernen ist vorgesehen, weltweit die OECD-BEPS-Verpflichtungen für eine faire Besteuerung zu erreichen, d.h. Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne sollen vermieden werden. Zur Verwirklichung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraumes sollen einheitliche Regelungen im Unternehmens- und Insolvenzrecht sowie im Bereich der körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlagen vereinbart werden.
Ferner sollen Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft ergriffen werden, auch in Bezug auf Umsatzsteuer. Dabei sollen Gründer in den beiden ersten Jahren von der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden.
Grunderwerbsteuer
Beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken durch Familien soll ein Grunderwerbsteuerfreibetrag geprüft werden.
Elektromobilität
Sie soll gefördert werden, indem bei der Dienstwagenbesteuerung statt 1% nur 0,5% des Bruttolistenpreises für die Privatnutzung versteuert werden.. Zudem ist für den gewerblichen Bereich eine Sonderabschreibung von 50% im Jahr der Anschaffung vorgesehen.
Daneben will sich die GroKo um europaweite gemeinsame Besteuerungsgrundlagen und Mindeststeuersätze bei Unternehmenssteuern und eine gerechte Besteuerung von multinationalen Konzernen einsetzen.
Die nächsten dreieinhalb Jahre werden zeigen, was hiervon tatsächlich umgesetzt werden wird.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und beraten Sie gerne,
Ihre Claudia Rottländer
DORNBACH ist eine überregional tätige Unternehmensgruppe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung. National ist das Unternehmen mit mehreren Standorten vertreten und beschäftigt insgesamt 400 erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Verbund mit spezialisierten Rechtsanwälten und IT-Beratern. Dornbach betreut neben Privatpersonen vorwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmen der öffentlichen Hand sowie gemeinnützige Einrichtungen.
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