Das Land NRW hat am Freitagabend eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, mit weiteren Lockerungen. Wir bringen Sie auf den Stand, was geht und was nicht.

Die neue Verordnung tritt am Montag (4. Mai) in Kraft. Damit legt das Land den Rahmen fest, für die konkrete Ausgestaltung sind in einigen Punkten die Kommunen zuständig. Mit einer entsprechenden Verfügung der Stadt Bergisch Gladbach ist in Kürze zu rechnen.

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In Bergisch Gladbach sind geöffnet:
Bürgerbüro – nach Terminvergabe
Wertstoffhoff Kippemühle und die Grünannahmestelle Birkerhof
Kreisverwaltung mit Straßenverkehrsamt und Ausländerbehörde 
Friseure – ab dem 4. Mai
Kirchen entscheiden individuell
Weiterführende Schulen für Abschlussklassen (seit dem 23.4.)
Stadtbücherei in Gladbach, Bensberg und Paffrath, seit dem 27.4.
Eine-Welt-Laden in der Stadtbücherei, eingeschränkte Öffnungszeiten
Kleiderladen des Kinderschutzbundes
Fahrradwerkstätten der Mobilen Nachbarn
Partout-Kunstkabinett in Herkenrath ab dem 5. Mai

(Noch) geschlossen sind in Bergisch Gladbach
Grundschulen (bis 7. Mai)
Das Kunstmuseum Villa Zanders
Die Volkshochschule
Das GeschichteLokal des Bergischen Geschichtsvereins, zunächst bis 29.5.
Das Begegnungscafé Himmel un Ääd
Die Schwimmbäder und Sportanlagen

Wir listen die wichtigsten Änderungen der NRW-Verordnung auf.

Gilt die Maskenpflicht weiter?

Ja, sie ist vorerst bis zum 10. Mai 2020 verlängert worden. Sie gilt nun zudem zusätzlich in Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Welche Kultur- und Freizeiteinrichtungen können wieder öffnen?

Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen und ähnliche Einrichtungen sowie Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten, Tierparks, Garten- und Landschaftsparks in Nordrhein-Westfalen dürfen ab 4. Mai 2020 wieder öffnen.

Was ist mit Bildungsangebote?

Ab dem 4. Mai 2020 dürfen öffentliche, behördliche und private Bildungseinrichtungen ihre Arbeit wiederaufnehmen. Dazu gehören z. B. Volkshochschulen oder Musikschulen. Auch Unterrichtsveranstaltungen zur Aus- oder Fortbildung sind wieder möglich.

Werden Spielplätze wieder geöffnet?

Spielplätze werden in Nordrhein-Westfalen ab dem 7. Mai unter Auflagen wieder geöffnet – nach Vorbereitung der Kommunen. Begleitpersonen müssen dabei im Sinne des Kontaktverbots den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Außerdem können Städte und Gemeinden festlegen, wie viele Personen sich gleichzeitig auf einem Spielplatz aufhalten dürfen.

Sind Großveranstaltungen weiter untersagt?

Ja, bis mindestens zum 31. August 2020. Als Großveranstaltungen gelten u.a. Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Sportfeste, Schützenfeste, Weinfeste, Festivals und Musikfeste sowie ähnliche Festveranstaltungen. Auch alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf weiteres untersagt.

Gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen sind Veranstaltungen zur Daseinsfür- und -vorsorge wie z.B. Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl und Blutspendetermine, aber auch Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder Vereinen.

Ist der Sportbetrieb erlaubt?

Nein. Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Fitnessstudios und Tanzschulen) ist untersagt.
Ausnahmen: Der Sportunterricht an den Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen sind gestattet.
Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt.

Was gilt für Friseure und Fußpflege?

Friseure und Fußpfleger dürfen ab 4. Mai 2020 unter Auflagen wieder öffnen.

Was ist mit Tätowierer, Massagesalons, …?

Alle weiteren Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, bleiben untersagt. Leistungen wie etwa Maniküren, Gesichts- und Kosmetikbehandlungen, Tätowieren und Massagen sind somit jedenfalls bis 10. Mai 2020 nicht möglich.

Was ist mit Fitness-Studios und Sonnenstudios?

Fitness-Studios und Sonnenstudios bleiben vorerst geschlossen.

Was ist mit Gastronomie und Tourismus?

Hier gibt es keine Änderungen, Restaurants, Kneipen und Imbisse bleiben bis auf den Außerhaus-Verkauf geschlossen. Die zuständigen Fachministerkonferenzen sind damit beauftragt worden, bis zum übernächsten Bund-Länder-Treffen (vermutlich Mitte Mai) Perspektiven und Rahmenbedingungen für eine schrittweise Öffnung zu erarbeiten.

Die gesamte aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW können Sie hier nachlesen.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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