Anzeige 

Claudia Rottländer, geschäftsführende Gesellschafterin der DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG

Claudia Rottländer, geschäftsführende Gesellschafterin der DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG

+ Anzeige +

Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, insbesondere in Form von Schenkungen, die vorgenommen werden, bevor das Vermögen im Erbfall ohnehin auf eine bestimmte Person übergeht.

Das mit der vorweggenommenen Erbfolge angestrebte primäre Ziel ist die Reduzierung der Steuerlast durch ggf. mehrfache Ausnutzung von Freibeträgen. Alle 10 Jahre nach einer Übertragung von derselben Person wird der Freibetrag neu gewährt. Werden innerhalb der 10-Jahresfrist mehrere Schenkungen vorgenommen, werden diese zusammengerechnet.

Die steuerlichen Vorteile hängen natürlich von der Größe des Vermögens ab und setzen voraus, dass man sich frühzeitig Gedanken um Nachfolge und Verteilung macht … und handelt.

Dabei sollte man neben der Übertragung auf Kinder auch auf eine gleichmäßigere Verteilung zwischen Ehegatten achten, da sich die Freibeträge immer auf die Übertragung von derselben Person  beziehen. Das bedeutet, dass ein Kind sowohl gegenüber dem Vater als auch gegenüber der Mutter jeweils einen Freibetrag hat.

Ein Beispiel:

Ein Vater verfügt über ein Vermögen von 1,1 Mio. Euro und hat lediglich eine Tochter, die später einmal alles erben soll. Die Mutter verfügt über Vermögen von 200.000 Euro.

Die Tochter hat sowohl gegenüber dem Vater und auch gegenüber der Mutter einen Freibetrag von 400.000 Euro, d.h. bei Übertragung von Todes wegen wären 700.000 Euro steuerpflichtig und unterlägen dann einem Steuersatz von 15 Prozent (Steuerklasse I).

Würde der Vater bereits zu Lebzeiten Teile des Vermögens auf Ehefrau und Tochter übertragen, könnte man die Erbschaftsteuer vollständig vermeiden.

Durch eine Nießbrauchgestaltung wäre es möglich, den Vater zu Lebzeiten wirtschaftlich unverändert gegenüber seiner bisherigen Ertragssituation zu stellen, d.h. bei Übertragung eines Mehrfamilienhauses könnte er als Nießbrauchberechtigter weiterhin über die Mieteinkünfte verfügen. Er würde die Mieten erhalten, die damit verbundenen Ausgaben tragen und das Ergebnis versteuern, wie gehabt.

Ferner kann durch vorweggenommene Erbfolge Familienvermögen erhalten werden: bei gut strukturierten lebzeitigen Übertragungen, kann das Vermögen insgesamt erhalten werden, z.B. durch Errichtung einer Familiengesellschaft, die gemeinschaftlich über das Vermögen verfügt. Gleichzeitig können auf diesem Weg Erbstreitigkeiten vermieden werden.

Neben vorbehaltenen Nießbrauch- und Wohnrechten zugunsten des Schenkers und evtl. seines Ehegatten kann durch Rückfallklauseln, Verfügungsbeschränkungen, Pflichtteilsanrechnungsklauseln und Ausgleichspflichten ein zukunftsfähiges Konstrukt geschaffen werden, das die Versorgung sichert und Streitigkeiten sowie ggf. unerwünschten Übergang auf Nichtfamilienmitglieder vermeidet.

Vor diesem Hintergrund sollten auch testamentarische Überlegungen überdacht werden. Eine Übertragung nach dem Berliner Testament zunächst auf den Ehegatten, bevor dieser dann sämtliches Vermögen auf Kinder vererbt, ist vor erbschaftsteuerlichem Hintergrund bedenklich.

Je nach Größe des Vermögens wird dieses bei Übergang im Ergebnis zweimal versteuert. Dabei ist zu bedenken, dass der Steuertarif progressiv (in Stufen) konzipiert ist. Auch hier gibt es nach dem Erbfall noch Gestaltungsmöglichkeiten durch Ausschlagung der Erbschaft durch den überlebenden Ehegatten oder Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch Kinder.

Aber warum sollte man es erst soweit kommen lassen? Verlassen Sie sich nicht auf „Rettungsschwimmen“, lassen Sie sich frühzeitig beraten, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihre Claudia Rottländer

Logo Dornbach mit Zusatz 600

DORNBACH ist eine überregional tätige Unternehmensgruppe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung. National ist das Unternehmen mit mehreren Standorten  vertreten und beschäftigt insgesamt 400 erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Verbund mit spezialisierten Rechtsanwälten und IT-Beratern. Dornbach betreut neben Privatpersonen vorwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmen der öffentlichen Hand sowie gemeinnützige Einrichtungen.

DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG
Gronauer Mühlenweg 1, 51465 Bergisch Gladbach
Tel. 02202 983060
Mail: crottlaender@dornbach.de

WebsiteFacebook – Xingyoutube

Weitere Beiträge von Claudia Rottländer:

Steuerfalle für Vermieter: anschaffungsnaher Aufwand

Dienstwagenbesteuerung aktuell

Das Grundsteuer-Urteil und seine Folgen

Die Steuerpläne der Großen Koalition

Neue Urteile zu insolvenzbedingten Forderungsausfällen

Diese Änderungen sollten Unternehmen im Blick haben

Heimkosten als außergewöhnliche Belastung

Vermietung: Verbilligte Überlassung an nahe Angehörige

EU Datenschutz-Grundverordnung erfordert Handeln

Das neue Transparenzregister greift ab dem 1. Oktober

Steuer-ABC für Existenzgründer

Trend: das arbeitgeberfinanzierte Dienstfahrrad

Betriebsrente für alle?

Beteiligung des Fiskus an Betriebsveranstaltungen

Wegfall des Sanierungs-Erlasses und andere Neuigkeiten

Betriebliches Gebäude auf Grundstück des Ehegatten

Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien

Mindestlohn-Änderung: was Arbeitgeber beachten müssen

Kassenrichtlinie 2010: der Countdown läuft

Diese 6 Änderungen der Erbschaftssteuer sollten Sie kennen

Berichtigung der Steuererklärung oder Selbstanzeige?

Steuern sparen mit dem häuslichen Arbeitszimmer

Beim Firmenwagen steckt der Teufel im Detail

Dieses Gesetz sollten sie schon jetzt im Blick haben

So fördert der Staat bürgerschaftliches Engagement

.

ist geschäftsführende Gesellschafterin der DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG in Bergisch Gladbach. Neben der Gestaltungsberatung ist das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.