Die Kreisverwaltung hat den Fahrplan bestätigt: Wenn die Inzidenz weiter unter 100 bleibt kann die Bundesnotbremse frühestens am Freitag im Rheinisch-Bergischen Kreis aufgehoben werden. Das würde den Weg für die Außengastronomie und einige andere Lockerungen der Corona-Regeln frei machen, die Ausgangssperre fällt weg.
Schlagwort: Coronaregeln
Corona: Was bei einer Inzidenz unter 100 in NRW wieder erlaubt ist
Die Landesregierung hat festgelegt, in welchen Bereichen Lockerungen möglich sind, wenn in einzelnen Städten oder Kreisen die Inzidenz stabil unter 100 liegt. Außengastronomie und Freibäder dürfen öffnen, Open-Air-Konzerte mit bis zu 500 Zuschauern sind erlaubt, der Tourismus kann starten. Bis die Bundesnotbremse auch im Rheinisch-Bergischen Kreis außer Kraft tritt, dauert es aber noch eine Weile.
Corona-Armband: Bergisch Gladbach macht Einkaufen in der Pandemie einfacher
Getestete, Geimpfte und Genesene können ab sofort ein Armbändchen mit QR-Code vorzeigen, um in ein Geschäft eingelassen zu werden. Später vielleicht auch in die Außengastronomie oder ins Theater. Dahinter steckt das Pilotprojekt „LOLA CoronaPass”, mit dem die Stadt Bergisch Gladbach den Wirrwarr von Test- und Impfzertifikaten beseitigen und Bürger:innen sowie dem Einzelhandel das Leben in der Pandemie einfacher machen will.
Warum die Bundesnotbremse in Rhein-Berg noch hält
Bevor die Voraussetzungen für eine Lockerung der Corona-Auflagen in Rhein-Berg vorliegen, dauert es trotz des Abwärtstrends noch. Zudem ändern die Bundesländer womöglich die Grundlage, auf der sie festlegen, ob die Bundesnotbremse gilt oder nicht. Künftig sollten auch die aktualisierten Inzidenz-Werte mit den Nachmeldungen berücksichtigt werden, bestätigte das NRW-Gesundheitsministeriuml. Das käme der realen Lage sehr viel näher. Und hätte auf Rhein-Berg deutliche Auswirkungen.
Inzidenz in Rhein-Berg liegt seit Wochen konstant über 160
Die offiziellen Daten für den Rheinisch-Bergischen Kreis zeichnen ein relativ entspanntes Bild: seit sechs Tagen wird jeden Morgen eine Inzidenz von unter 150 ausgewiesen, heute gibt es in ganz NRW nur neun Kreise, die einen niedrigeren Wert ausweisen. Daher sind trotz der Bundesnotbremse die Schulen und Kitas in Rhein-Berg und die Geschäfte wieder offen. Das Bild hat aber einen Fehler: es ist falsch.
Wann und wie greift die Bundesnotbremse in RheinBerg?
Die neue Infektionsschutzgesetz tritt bereits an diesem Freitag bundesweit in Kraft. Welche Regeln vor Ort für die Bundesnotbremse gelten, hängt von der Inzidenz vor Ort ab. Und da wird es kompliziert, für Geschäfte, Schulen und Kitas. Besonders unklar ist die Lage im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Was die Bundesnotbremse für Rhein-Berg bedeutet
Das neue Infektionsschutzgesetz ist vom Bundestag verabschiedet worden, nach der Beratung durch den Bundesrat und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die sogenannte Bundes-Notbremse ab dem Wochenende in Kraft treten. Aber was genau steht drin, und was bedeutet das für Ausgangssperren, Schulen, Kitas, Geschäfte und Kontakte in Rhein-Berg?
Bergisch Gladbach: Ohne Gäste auf’s Standesamt
Der Krisenstab der Stadt Bergisch Gladbach reagiert auf die hohe Inzidenz in Rhein-Berg mit einer weiteren Einschränkung: Ab Montag darf an Standesamtlichen Trauungen nur noch ein sehr, sehr kleiner Kreis teilnehmen.
So wirkt sich sich die Notbremse auf die städtischen Einrichtungen aus
Mit der Verfügung der Corona-Notbremse für den Rheinisch-Bergischen Kreis müssen auch in Bergisch Gladbach die Kultur- und Bildungsstätten wieder geschlossen werden. Die Stadtverwaltung informiert über die neusten Änderungen, auch im Vereinssport und in den städtischen Dienststellen.
Inzidenz über 200: Rhein-Berg zieht die Notbremse
Bei einer Inzidenz von über 200 zieht der Rheinisch-Bergische Kreis jetzt nun doch die Notbremse – mit Wirkung ab Montag. Die Schulen bleiben weitgehend im Distanzunterricht, die Geschäfte schließen. Der Kreis gibt sich kurz angebunden, Bürgermeister Frank Stein begrüßt die Kehrtwende.
NRW verlängert Corona-Verordnung – Testoption bleibt
Das Land hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung nicht neu geschrieben, sondern die alte Fassung vom 5. März mit minimalen Änderungen um eine Woche verlängert. Damit bleibt in NRW (fast) alles beim alten, auch die Geschäfte bleiben für Kunden mit einem aktuellen Test geöffnet. Schließen müssen die Klettergärten und Minigolfanlagen unter freiem Himmel.
Die Corona-Regeln im April mit Notbremse und Testoption
Seit Mittwoch gilt auch in Rhein-Berg die Corona-Notbremse, allerdings in der weitgehend aufgeweichten Version mit Test-Option. Damit ist der Zugang zu den meisten Geschäften und einigen Dienstleistungen nur noch mit einem tagesaktuellen Test möglich. Wir listen alle Regeln auf und klären die Details.
Test-Option: Das Land zieht die Notbremse, der Kreis löst sie
Die Landesregierung hat auch für den Rheinisch-Bergischen Kreis eine Corona-Notbremse angeordnet. Damit müssten die Geschäfte eigentlich ab Mittwoch schließen. Doch trotz hoher Inzidenz nutzt der Kreis die Test-Option: Mit einem aktuellen Test bleiben Einzelhandel, Nagelstudios & Co zugänglich. Der Handelsverband begrüßt die Entscheidung. Dagegen äußern einige Händler:innen und viele Bürger:innen Unverständnis.
Notbremse für Rhein-Berg gilt ab Mittwoch – Testoption noch offen
Das Land NRW hat die Notbremse mit härteren Corona-Regeln für den Rheinisch-Bergischen Kreis angeordnet. Sie tritt bereits am Mittwoch in Kraft. Der Kreis will eigentlich die Test-Option nutzen. Er steht jetzt aber unter Zeitdruck – und unter Rechtfertigungsdruck. Denn die Bundesnotbremse würde die lokalen Regeln wieder über den Haufen werfen.
Was die Notbremse bremst – und warum sie in Rhein-Berg (noch) nicht greift
Bei einer Notbremse denkt man an einen abrupten Stopp. Das ist bei einer politischen Notbremse nicht der Fall. Daher gilt die Corona-Notbremse in Rhein-Berg bislang nicht, auch wenn die Inzidenz seit drei Tagen über 100 liegt. Wir erklären, warum das so ist. Und welche Regeln gelten, wenn sie doch noch greift.
Rhein-Berg setzt nun doch auf die Test-Option – und „Luft zum Atmen“
Die Bürgermeister haben Landrat Stephan Santelmann überzeugt: Wenn der Rheinisch-Bergische Kreis die Inzidenz von 100 dauerhaft überschreitet gilt zwar auch hier vor Ort die sogenannte Notbremse. Aber der Kreis wird eine Allgemeinverfügung herausgeben, die die Öffnung der Geschäfte für Personen mit einem aktuellen Schnelltest erlaubt.
Kreis Rhein-Berg will Corona-Notbremse akzeptieren
Noch liegt die 7-Tage-Inzidenz im Rheinisch-Bergischen Kreis deutlich unter 100. Dennoch legt sich Landrat Stephan Santelmann fest: sollte die Grenze überschritten werden und die sogenannte Notbremse greifen werde der Kreis das hinnehmen und auf eine Lockerung verzichten. Statt dessen arbeite der Kreis gemeinsam mit den Kommunen an einer umfassenden Impf- und Teststrategie.
Quarantäne dauert jetzt immer mindestens 14 Tage
Mittlerweile hat die hochansteckende britische Virus-Variante den ursprünglichen Corona-Typ auch in Rhein-Berg nahezu verdrängt. Daher ordnet die Kreisverwaltung jetzt an, dass die Quarantäne aller Personen, die positiv getestet wurden, zwei Wochen dauert. Das gilt auch für die Angehörigen.
Wer vor und zu Ostern geöffnet hat, was im April erlaubt ist
Keine Osterruhe, keine Notbremse, keine Modellprojekte: Die Corona-Regeln bleiben im Rheinisch-Bergischen Kreis bis auf weiteres unverändert. Die Museen sind (auch an Ostern) geöffnet, Geschäfte dürfen nach Terminvereinbarung betreten werden. Wir listen auf, was Sie im einzelnen beachten müssen, wo Sie sich anmelden müssen und wo Sie sich testen lassen können.
Notbremse greift in Rhein-Berg frühestens am Dienstag
Seit zwei Tagen liegt die Inzidenz in Rhein-Berga über 100. Am Samstag könnte der dritte Tag folgen, der für die „Notbremse“ erforderlich ist. Aber die neue Corona-Schutzverordnung des Landes gewährt einen Karenztag – und öffnet mit einer „Test-Option“ einen Weg, die Notbremsung ganz auszubremsen. Landrat und Bürgermeister beraten, ob das in Rhein-Berg in Frage kommt. Die Entscheidung fällt erst am Montag.
Notbremse oder Öffnung: NRW lässt Kreisen die Wahl
Wie angekündigt gilt ab Montag in NRW eine neue Coronaschutzverordnung – und damit die Notbremse für alle Kreise mit einer Inzidenz über 100. Das trifft auch den Rheinisch-Bergischen Kreis. Allerdings kommt das Land mit zwei Überraschungen – und präsentiert einen Ausweg: Wer eine Test-Strategie und Infrastruktur vorweist darf die Geschäfte offen halten. Nun kommt es darauf an, ob der Kreis Rhein-Berg diesen Weg gehen wird.
Die neuen Corona-Regeln für April und Ostern
Die sogenannte Oster-Ruhe ist schon wieder verschwunden, dennoch gibt es im April und zu Ostern einige neue Corona-Regeln. Und dann kommt noch die Notbremse, die ab Montag landesweit greifen soll. Wir bringen die neuen Regeln auf den Punkt.
Stadt öffnet Sportanlagen für Vereine ein kleines Stück weit
Neue Regeln der Corona-Schutzverordnung NRW erlauben seit Wochenbeginn die Nutzung städtischer Sportflächen. Aber nur für die Vereine und unter großen Einschränkungen.
Kultureinrichtungen der Stadt sind wieder geöffnet
Seit Anfang der Woche können nach den Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung auch in Bergisch Gladbach wieder Einrichtungen nach dem Lockdown öffnen: Stadtbücherei, Stadtarchiv, Kunstmuseum Villa Zanders, Bergische Museum, Max-Bruch-Musikschule und die Volkshochschule.
Die neuen Corona-Regeln für März
Bund und Länder haben sich grundsätzlich auf eine Verlängerung des Lockdowns geeinigt, gleichzeitig aber einen Plan für Lockerungen in fünf Schritten vereinbart – von dem auch der Handel profitiert. Unter einer Inzidenz von 50 wird gelockert, über 100 greift eine Notbremse. Wir erläutern die Details.
Städtische Sportplätze bleiben geschlossen
Die aktuelle Corona-Verordnung lässt zwar eine Öffnung der Sportflächen grundsätzlich wieder zu, aber nur unter engen Regeln und Kontrollen. Daher hat sich die Stadt Bergisch Gladbach entschlossen, die eigenen Anlagen vorerst nicht zu öffnen.
Aus der Maskenpflicht wird eine Masken-Bitte
Mit grünen Schildern hatte die Stadtverwaltung bislang auf die Maskenpflicht in der Gladbacher Fußgängerzone, in der Schlossstraße und in der Straße Siebenmorgen hingewiesen. Nun sind die Schilder verschwunden – weil die faktischen und rechtlichen Grundlagen für diese Pflicht nicht mehr vorliegen.
Neue Corona-Verordnung kommt Sportlern, Hundehaltern und einigen anderen entgegen
Überraschend hat das Land NRW eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen, die ab Montag gilt und einige kleine Lockerungen enthält. Zum Beispiel für Freizeitsportler, Musikschulen, Gartenfreunde, Hundehalter und einige andere. Zudem gibt es Konkretisierungen für die Schulen. Wir dokumentieren die neuen Regeln im Detail.
Bürgerbüros, Büchereien und viele Dienststellen bleiben zu
Die Stadtverwaltung folgt mit den Öffnungszeiten und Servieleistungen den Empfehlungen der Corona-Schutzverordnung und führt die Kontaktbeschränkungen zunächst bis Ende Januar fort.
Corona-Regeln im Januar: Kein Präsenzunterricht, wenig Kita, kaum Kontakte
Die neuen Corona-Maßnahmen bringen harte Einschränkungen mit sich: private Kontakte werden auf ein Minimum reduziert, Unterricht findet nur aus der Ferne statt, Kitas sollen nur zur Not in Anspruch genommen werden. Nach der Klarstellung durch die Landesregierung NRW fassen wir alle Regeln übersichtlich zusammen.
Lockdown, Weihnachten und Neujahr: Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Ab Mittwoch gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen gemäß der Corona-Schutzverordnung. Das führt auch zu Einschränkungen bei den Öffnungs- und Servicezeiten der Stadtverwaltung.
Corona: Die neuen Regeln für Dezember, zu Weihnachten und Silvester
Mit einem zweiten Lockdown haben Bund und Länder auf die anhaltend hohen Corona-Zahlen reagiert, auch die Regeln für Weihnachten und Silvester werden verschärft. Zuvor hatte die NRW-Landesregierung bereits die Regeln für die Schulen angepasst. Wir listen alle Regeln auf, die im Dezember, zu Weihnachten, an Silvester und im Januar gelten.
Stadt stellt klar: Maskenpflicht in allen großen Einkaufsstraße
In der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW wird die Maskenpflicht im öffentlichen Raum verschärft. Das führe dazu, dass auf allen großen Einkaufsstraßen ein Mund-Nase-Schutz getragen werden muss. Davon sind in Bergisch Gladbach drei Straßen konkret betroffen.
Wann die neuen Corona-Regeln in Rhein-Berg gelten
Am Freitag ist die Inzidenz auch in RheinBerg über 50 gestiegen, gleichzeitig hat die Landesregierung neue Regeln für diesen Fall erlassen. Dennoch gelten diese verschärften Regeln im Rheinisch-Bergischen Kreis noch nicht – zuvor muss die Kreisverwaltung eine eigene Verordnung erlassen. Das soll jetzt rasch geschehen.
Corona: Was im Rheinisch-Bergischen Kreis (nicht) erlaubt ist
Die steigende Zahl von Corona-Fällen führt zu immer neuen Verfügungen und Verordnungen, die Übersicht geht verloren. Wir listen auf, was aktuell in Bergisch Gladbach und im Rheinisch-Bergischen Kreis erlaubt und was verboten ist. Vor allem für private Feste sind die Einschneidungen gravierend.
Sport, Kultur, Schule: Stadt sieht noch viele offene Fragen
Das Land NRW hat am Mittwoch viele sehr kurzfristige Lockerungen der Corona-Schutzverordnung angekündigt. Das gilt auch für Sportplätze, Kultureinrichtungen und andere Dinge in Bergisch Gladbach. Wie genau das laufen soll ist allerdings in vielen Punkten noch nicht klar. Wir fassen den aktuellen Stand zusammen.
