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Corona: Was bei einer Inzidenz unter 100 in NRW wieder erlaubt ist

Die Landesregierung hat festgelegt, in welchen Bereichen Lockerungen möglich sind, wenn in einzelnen Städten oder Kreisen die Inzidenz stabil unter 100 liegt. Außengastronomie und Freibäder dürfen öffnen, Open-Air-Konzerte mit bis zu 500 Zuschauern sind erlaubt, der Tourismus kann starten. Bis die Bundesnotbremse auch im Rheinisch-Bergischen Kreis außer Kraft tritt, dauert es aber noch eine Weile.

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Corona-Armband: Bergisch Gladbach macht Einkaufen in der Pandemie einfacher

Getestete, Geimpfte und Genesene können ab sofort ein Armbändchen mit QR-Code vorzeigen, um in ein Geschäft eingelassen zu werden. Später vielleicht auch in die Außengastronomie oder ins Theater. Dahinter steckt das Pilotprojekt „LOLA CoronaPass”, mit dem die Stadt Bergisch Gladbach den Wirrwarr von Test- und Impfzertifikaten beseitigen und Bürger:innen sowie dem Einzelhandel das Leben in der Pandemie einfacher machen will.

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Warum die Bundesnotbremse in Rhein-Berg noch hält

Bevor die Voraussetzungen für eine Lockerung der Corona-Auflagen in Rhein-Berg vorliegen, dauert es trotz des Abwärtstrends noch. Zudem ändern die Bundesländer womöglich die Grundlage, auf der sie festlegen, ob die Bundesnotbremse gilt oder nicht. Künftig sollten auch die aktualisierten Inzidenz-Werte mit den Nachmeldungen berücksichtigt werden, bestätigte das NRW-Gesundheitsministeriuml. Das käme der realen Lage sehr viel näher. Und hätte auf Rhein-Berg deutliche Auswirkungen.

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Inzidenz in Rhein-Berg liegt seit Wochen konstant über 160

Die offiziellen Daten für den Rheinisch-Bergischen Kreis zeichnen ein relativ entspanntes Bild: seit sechs Tagen wird jeden Morgen eine Inzidenz von unter 150 ausgewiesen, heute gibt es in ganz NRW nur neun Kreise, die einen niedrigeren Wert ausweisen. Daher sind trotz der Bundesnotbremse die Schulen und Kitas in Rhein-Berg und die Geschäfte wieder offen. Das Bild hat aber einen Fehler: es ist falsch.

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Test-Option: Das Land zieht die Notbremse, der Kreis löst sie

Die Landesregierung hat auch für den Rheinisch-Bergischen Kreis eine Corona-Notbremse angeordnet. Damit müssten die Geschäfte eigentlich ab Mittwoch schließen. Doch trotz hoher Inzidenz nutzt der Kreis die Test-Option: Mit einem aktuellen Test bleiben Einzelhandel, Nagelstudios & Co zugänglich. Der Handelsverband begrüßt die Entscheidung. Dagegen äußern einige Händler:innen und viele Bürger:innen Unverständnis.

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Kreis Rhein-Berg will Corona-Notbremse akzeptieren

Noch liegt die 7-Tage-Inzidenz im Rheinisch-Bergischen Kreis deutlich unter 100. Dennoch legt sich Landrat Stephan Santelmann fest: sollte die Grenze überschritten werden und die sogenannte Notbremse greifen werde der Kreis das hinnehmen und auf eine Lockerung verzichten. Statt dessen arbeite der Kreis gemeinsam mit den Kommunen an einer umfassenden Impf- und Teststrategie.

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Wer vor und zu Ostern geöffnet hat, was im April erlaubt ist

Keine Osterruhe, keine Notbremse, keine Modellprojekte: Die Corona-Regeln bleiben im Rheinisch-Bergischen Kreis bis auf weiteres unverändert. Die Museen sind (auch an Ostern) geöffnet, Geschäfte dürfen nach Terminvereinbarung betreten werden. Wir listen auf, was Sie im einzelnen beachten müssen, wo Sie sich anmelden müssen und wo Sie sich testen lassen können.

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Notbremse greift in Rhein-Berg frühestens am Dienstag

Seit zwei Tagen liegt die Inzidenz in Rhein-Berga über 100. Am Samstag könnte der dritte Tag folgen, der für die „Notbremse“ erforderlich ist. Aber die neue Corona-Schutzverordnung des Landes gewährt einen Karenztag – und öffnet mit einer „Test-Option“ einen Weg, die Notbremsung ganz auszubremsen. Landrat und Bürgermeister beraten, ob das in Rhein-Berg in Frage kommt. Die Entscheidung fällt erst am Montag.

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Notbremse oder Öffnung: NRW lässt Kreisen die Wahl

Wie angekündigt gilt ab Montag in NRW eine neue Coronaschutzverordnung – und damit die Notbremse für alle Kreise mit einer Inzidenz über 100. Das trifft auch den Rheinisch-Bergischen Kreis. Allerdings kommt das Land mit zwei Überraschungen – und präsentiert einen Ausweg: Wer eine Test-Strategie und Infrastruktur vorweist darf die Geschäfte offen halten. Nun kommt es darauf an, ob der Kreis Rhein-Berg diesen Weg gehen wird.

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Die neuen Corona-Regeln für März

Bund und Länder haben sich grundsätzlich auf eine Verlängerung des Lockdowns geeinigt, gleichzeitig aber einen Plan für Lockerungen in fünf Schritten vereinbart – von dem auch der Handel profitiert. Unter einer Inzidenz von 50 wird gelockert, über 100 greift eine Notbremse. Wir erläutern die Details.

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